Ursprünglich am 23.08.20 publiziert / 8 Updates Stand 7.10.20 :
Gleich zweimal geht es um die DSGVO und den Datenschutz der Anwesenden in einem Gastronomischen Betrieb. Da es jeweils nach Ländern individuell geregelt ist wer und was an Daten beim Restaurantbesuch gesammelt wird ist es minimal unterschiedlich – eins jedoch ist sicher: Datensammlung weckt Begehrlichkeiten. So hatte unlängst die Polizei in Hamburg Daten von Anwesenden einer Gaststätte genutzt, um Zeugen zu einem Messerangriff zu befragen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus bedenklich. In einem Spiegel Artikel gibt der Rheinland-Pfälzische Datenschutzbeauftragte zu, daß die Polizei bereits angefragt habe, wie und ob man Zugriff auf die Daten der Anwesenheitslisten unter welchen Umständen bekommen könne. -> Spiegel
In Berlin wiederum hat man die SARS-CoV-Infektionsschutzverordnung-> wohl genau gelesen und darin keinen Anhaltspunkt gefunden, der die Überprüfung der Gästeangaben vorsieht. In der Folge ist es nun schwierig für die Behörden, Gäste eines Abends zu verständigen, an dem Anwesende Gäste nachweislich infiziert waren. -> Tagesspiegel
Update: mittlerweile wurden auch schon Lecks solcher Datensammlungen bekannt, so konnte man ganz einfach mittels offener URL die gesamte Datenbank beim Züricher Startup Lunchgate saugen. -> Golem.de
Update 2: Die Behörden greifen mittlerweile Bundesweit und durchaus Zahlreich auf die Listen der Anwesenden in Gaststätten zu. Immer lauter wird der Ruf nach einer gesetzlichen Regelung. Wahrscheinlich besser, wenn man weiterhin “echte” Daten von Gästen haben möchte, da die Restaurants zwar die Daten erheben, sie jedoch nicht überprüfen müssen. Wahrscheinlich gehen Frau und Herr Mustermann gerade verdächtig häufig essen. -> Tagesspiegel
Update 3: Auch der CCC rät von digitalen Cloudlösungen ab, nachdem ein Reservierungssystem komplett eingesehen werden konnte. -> CCC Blog
