Rekordstrafe für Instagram

In der DSGVO sorgte seit der Einführung das sog. “Berechtigte Interesse” für große Diskussionen und ungeklärte Fragen. Es ist so schwamming, dass man einen politischen Kompromiss dahinter vermuten könnte. Mit berechtigtem Interesse ist beispielsweise eine direkte Werbemail für Winterreifen vom Autohändler gedeckt, die ein:e Käufer:in eines Neuwages bekommt. Es wird unterstellt, der:die Kundin könnte ja eventuell Interesse an einem guten Angebot haben, weil es benötigt werden könnte.

Nun hat es zum ersten Mal eine verbindliche Entscheidung zum Art. 6 / Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gegeben. Dabei wurden die Anwendbarkeit der “Vertragserfüllung” und des “berechtigten Interesse” erläutert.

Der EDSB stellte fest: das berechtigte Interesse als alternative Rechtsgrundlage für die Verarbeitung reicht nicht aus für die Veröffentlichung der E-Mail-Adressen und/oder Telefonnummern von Kindern . Und es entspricht nicht den Anforderungen von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, da die Verarbeitung entweder nicht erforderlich war oder, falls sie als erforderlich angesehen werden sollte, die bei der Bestimmung des berechtigten Interesses erforderliche Abwägung nicht bestanden hat.

https://edpb.europa.eu/news/news/2022/record-fine-instagram-following-edpb-intervention_de

Der Schluss war also, dass Meta/ Instagram die Daten von Kindern unrechtmässig verarbeite. Somit konnte das Bußgeld in Höhe von mehr 400 Millionen ausgesprochen werden.

Grundsatzurteil zu Falschzitaten soll Opfern helfen

Renate Künast geht gegen verzerrende bzw. falsche Zitate vor. Der Gerichtsstreit bezieht sich auf Falschmeldungen z.B auch in Bildern mit Sprüchen, wie sie auf Facebook häufig verwendet werden. Dabei muss Facebook sorge tragen entsprechende Inhalte auch in geschlossenen Gruppen zu löschen. Künast will damit Menschen helfen, die von solchen Diffamierungen und Falschmeldungen betroffen sind und Ihnen durch das Urteil zu Rechtssicherheit verhelfen. Bisher mussten die Opfer in mühsamer Einzelarbeit die entsprechenden Posts melden und hoffen, daß Facebook auch seiner Löschpflicht nachkommt.

Artikel dazu in der Zeit ->

Gesetzgeber uneinig über Reform des Urheberrechts

Auch das ist ein neues altes Thema, die sog. Bagatellregel. Der Streit dreht sich um die Länge der Schnipsel, die im Internet sanktionsfrei genutzt werden dürfen, auch wenn man selbst nicht UrheberIn ist. Die eine Seite sagt 15 Sekunden sind zu lang, die andere bleibt stur, Einigung nach wie vor schwierig und nicht in sicht, genausowenig wie ein fairer Interessensausgleich zwischen Rechteverwertern, Techfirmen und UserInnen. Interessant ist in diesem Zusammenhang v.a. wer welche Argumente mit welcher Absicht in den Vordergrund stellt, daher heute mal ausnahmsweise ein Link zu einer anderen “Welt” 😉

Artikel dazu aus der Welt: -> https://www.welt.de/kultur/medien/article228592573/Urheberrecht-vor-Reform-Verbaende-drohen-mit-Verfassungsklage.html

Google will (in Australien) nicht für Snippets zahlen

Es könnte zur Abschaltung von Google in Australien kommen, wenn die Regierung bei Ihrem Kurs bleibt und von Google Bezahlung auch für kleinere Textschnipsel fordert. Die Australische Regierung lässt sich davon jedoch offiziell wenig beeindrucken. Im Kern geht es um die Forderung, wie sie auch in Europa mit der EU Urheberechtsrichtline gestellt wird, dass Betreiber von Suchmaschinen für angezeigte Inhalte, die sie nicht selbst erstellt haben zahlen. https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-droht-australien-mit-abschaltung-der-suchmaschine-a-a738b74b-a8f7-444e-b40f-1115ba268648

GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Ausgerechnet aus der Wirtschaft kommt Hilfe bei der Gewichtung von Suchergebnissen. Bisher zeigten Amazon, Google, Facebook etc. bei Suchanfragen die Ergebnisse Ihrer Wahl an, d.h. weder das tatsächlich beste Produkt der Suchanfrage wurde oben gelistet sondern das Produkt, welches man in den entsprechenden Firmen oben sehen wollte. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bietet nun eine gesetzliche Handhabe gegen diese Praxis und soll den Kartellämtern effektives Handeln garantieren, bevor Monopolartige Großstrukturen entstehen. Wie bereits bestehende Quasi-Monopole gezähmt werden können bleibt abzuwarten. Artikel dazu in der FAZ ->

E- Commerce Richtlinie vs. DigitalServicesAct

Zwei Wortmonster aus der EU Kommission sollen den digitalen Marktraum regeln: die E-Commerce Richtlinie aus dem Jahr 2000 soll in naher Zukunft durch den Digital Services Act abgelöst werden. Im Kern geht es um eine Regulierung der großen “Türsteher” Portale wenn sie in Europa Geschäftlich tätig sind. Am Ende betrifft das auch kleinere und europäische Anbieter, es könnte diesen aber durchaus helfen wenn der komplette Markt reguliert wird und sie damit vor hauseigenen Regeln der großen Marktteilnehmer geschützt würden. -> Zeit vom 14.12.2020

Fun Fact am Rande: eine geleaktes Papier zeigt die Strategie, mit der Google ein Lobbyfeuerwerk gegen den DSA zünden wollte. Darin stand eine Reihe kleinerer Unternehmen als Mitstreiter gegen die Neufassung. Allerdings äusserten sich die genannten “Gegner” des DSA nun öffentlich als Befürworter und daß sie froh seien wenn sie gesetzlich vor geschützt werden vor Google. -> Handelsblatt Artikel

Hintertüren für Nachrichten in der EU

Die EU plant ein Gesetz, welches den Einbau von Hintertüren in verschlüßelte Kommunikation, wie z.B. bei WhatsApp, vorschreibt. Artikel aus der Zeit vom 16.12.2020

Würde man potentiell alle Eingangstüren von Wohnhäusern mit einem Generalschlüßel betreten können, käme das dem Vorhaben ungefähr gleich. Verschlüßelte Kommunikation soll von Sicherheitsbehörden per extra Zugang mitgelesen werden dürfen.

Das ist per se schon gefährlich, wenn ein solcher Generalzugang einmal existiert kann er gestohlen oder missbraucht werden, aber selbst an sich ist es ein ziemlich weitreichendes Eindringen in unsere Privatsphäre. Und es besteht natürlich auch immer die Gefahr des Missbrauches, auch in Behörden, wie die Skandale um abgefragte Datensätze in Polizeibehörden (link: N-TV Artikel, Golem.de Artikel) unlängst zeigten. Allerdings könnte das das Gesetz entweder in der Abstimmung scheitern oder die obersten Gerichte (wieder) einmal den Gesetzgeber in seine Schranken weisen, siehe Vorratsdatenspeicherung .

Ausnahmeregelungen zur Terrorismusbekämpfung nun Gesetz

Fast wie ein Lehrstück aus “The Shock Doctrine” von Naomi Klein entnommen wirken viele Entscheidungen in der Coronakrise. In ihrem Buch analysiert Klein den Shockzustand einer Gesellschaft, der große Veränderungen forciert, bzw. diese ermöglicht. Diese Veränderungen können ökonomischer Natur sein oder z.B. Überwachung und den Entzug von Rechten betreffen. Einmal erlassen und im Rahmen einer Katastrophenbekämpfung zeitweise in Kraft, können Einschränkungen von Rechten später in Gesetze umgewandelt werden – ohne große Nachfragen und ohne großes Aufsehen. Jüngst so geschehen bei den 2002 erlassenen Normen zur Terrorismusbekämpfung, die nun im November 2020 in ein Gesetz umgewandelt wurden. -> Artikel von Kai Biermann dazu in der Zeit