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Apple und die Privatsphäre – von Facebook gestoppt
Wohl eher doch nicht so privat wie Apple sich immer gerne gibt ist die Meldung von heute: Apple hatte angekündigt Usertracking ohne explizite Zustimmung einzudämmen. Nun ist Apple nach Protest von Facebook eingeknickt und hat die Neuerungen verschoben. -> Artikel aus der FAZ v. 04.09.20
Kleiner Tipp: es geht u.a. um Daten, die aus der Nutzung der Facebook APP gewonnen werden.
Klage wegen heimlicher Datensammelei
Nach der DSGVO ist es nicht mehr legal Userdaten wir z.B. Browserverläufe ohne Zustimmung der Nutzenden zu sammeln. Zwei Giganten der personalisierten Werbung werden deshalb in Sammelklagen in Amsterdam dazu verklagt. -> FAZ Artikel v. 3.09.2020
Kein Geld für Inhalte in Suchmaschinen in Australien
Ein altes Thema nimmt wieder Fahrt auf: die Frage ob Facebook und Google für geteilte bzw. in Ausschnitten angezeigte Inhalte bezahlen müssen. Die Regierung in Australien bereitet dazu gerade ein Gesetz vor – der Widerstand, von Seiten derer, die etwas abgeben müssten ist groß. -> Artikel in der FAZ v. 1.9.2020
Wie ein Flickenteppich – die Re-nationalisierung von Daten
Nichts wirklich neues zum Ende des Privacy Shields schreibt Markus Becker im Spiegel, der Artikel ist jedoch eine gute Zusammenfassung was das Ende des Privacy Shields im Umgang Daten zur Folge hat. -> Artikel im Spiegel v. 17.08.2020
Aufgepasst bei Apps – Standortdaten leaks
Schon länger war bekannt, daß man bei Apps aufpassen sollte, ob die Standortdaten übertragen werden. Nun ist bekannt geworden: es sind über 500 Apps, die Standortdaten sogar an die US Amerikanischen Behörden weitergeben.
Artikel bei Heise.de vom 10.08.2020 ->
Rheinland-Pfalz verschickt offizielle PDFs unverschlüsselt
Der lesenswerte Law-Blog hat auf eine chice Schwachstelle hingewiesen: die zentrale Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz hat ein und das selbe Passwort, für “verschlüßelte” PDFs welches offen im Merkblatt dazu steht. Ein versteckter Haustürschlüßel im Blumentopf am Eingang dürfte privater sein.
Law Blog vom 6.8.2020 ->
Privacy Shield und die Zukunft der Datenübertragung in die USA
Der EUGH hat auf langes Betreiben von Max Schrems (NOYB.eu) am 16. July endlich ein ziemlich klares Urteil zur Datenverarbeitung in den USA gefällt. Im Kern geht es um den Schutz der ausländischen Daten aus Europa vor dem Zugriff und der Weitergabe in Firmen und Behörden der USA. Die DSGVO hat hierzu eine eindeutige Pflicht zur Verantwortung für die anvertrauten Daten auf europäischem Niveau. Wenn diese Daten nicht über SDK, sog Standarddatenschutzklauseln, wie zum Beispiel beim Datenverkehr mit Drittstaaten wie Indien garantiert sind, geht ein Transfer nur mit einer eindeutigen Einwilligung des Datenbesitzenden. In diesem Fall muss aber mitgeteilt werden, was mit den Daten genau passiert und wer alles potenziell Einsicht haben könnte. Mehr Details zu den Folgen dieses Urteils bei -> Heise.de
Mehr dazu auch hier im Blog -> Meldung vom 16.July 2020
TIK TOK und China – Regierungen und Social Media , war da was ?
Je beliebter eine APP wird, desto eher läuft sie Gefahr ins politische Visier zu geraten. Momentan steht TIKTOK auf Platz 3 der beliebtesten APPS weltweit (Stand: 29.07.20)
Was zunächst nach harmlosem Videospass für junge Menschen aussah gerät wegen seiner gesammelten Daten nun politisch unter Druck. Dabei wird immer angeführt, China könnte sich ganz einfach der Userdaten aus Staatsinteresse bemächtigen -> TAZ
Sicherlich kein falscher Einwand, besser wäre er jedoch mit dem Hinweis, daß auch amerikanische Gesetze weitreichende Regierungsbfugnisse zulassen, die den Datenschutz aushebeln, sprich Facebook, What`s APP, Instagram, Amazon, Google, Apple und und und….
Recht auf vergessen werden – bedingt sagt der BGH
Jüngst hat der BGH nun eine Entscheidung gefällt wie es sich mit dem in der DSGVO zugesicherten Recht auf Vergessen werden und Suchergebnissen verhält. Auch beim Urteil aus 2014 ging es um Google, so wie jetzt auch. Privatpersonen können so im Einzefall verlangen, dass Suchergebnisse aus Listen gelöscht werden. Dabei stehen verschiedene Rechte im Raum – das persönliche Recht des Antragsstellenden und unternehmerische Freiheit bzw. Pressefreiheit auf der anderen Seite. -> Taz
