Privacy Shield und die Zukunft der Datenübertragung in die USA

Der EUGH hat auf langes Betreiben von Max Schrems (NOYB.eu) am 16. July endlich ein ziemlich klares Urteil zur Datenverarbeitung in den USA gefällt. Im Kern geht es um den Schutz der ausländischen Daten aus Europa vor dem Zugriff und der Weitergabe in Firmen und Behörden der USA. Die DSGVO hat hierzu eine eindeutige Pflicht zur Verantwortung für die anvertrauten Daten auf europäischem Niveau. Wenn diese Daten nicht über SDK, sog Standarddatenschutzklauseln, wie zum Beispiel beim Datenverkehr mit Drittstaaten wie Indien garantiert sind, geht ein Transfer nur mit einer eindeutigen Einwilligung des Datenbesitzenden. In diesem Fall muss aber mitgeteilt werden, was mit den Daten genau passiert und wer alles potenziell Einsicht haben könnte. Mehr Details zu den Folgen dieses Urteils bei -> Heise.de

Mehr dazu auch hier im Blog -> Meldung vom 16.July 2020

TIK TOK und China – Regierungen und Social Media , war da was ?

Je beliebter eine APP wird, desto eher läuft sie Gefahr ins politische Visier zu geraten. Momentan steht TIKTOK auf Platz 3 der beliebtesten APPS weltweit (Stand: 29.07.20)

Was zunächst nach harmlosem Videospass für junge Menschen aussah gerät wegen seiner gesammelten Daten nun politisch unter Druck. Dabei wird immer angeführt, China könnte sich ganz einfach der Userdaten aus Staatsinteresse bemächtigen -> TAZ

Sicherlich kein falscher Einwand, besser wäre er jedoch mit dem Hinweis, daß auch amerikanische Gesetze weitreichende Regierungsbfugnisse zulassen, die den Datenschutz aushebeln, sprich Facebook, What`s APP, Instagram, Amazon, Google, Apple und und und….

Recht auf vergessen werden – bedingt sagt der BGH

Jüngst hat der BGH nun eine Entscheidung gefällt wie es sich mit dem in der DSGVO zugesicherten Recht auf Vergessen werden und Suchergebnissen verhält. Auch beim Urteil aus 2014 ging es um Google, so wie jetzt auch. Privatpersonen können so im Einzefall verlangen, dass Suchergebnisse aus Listen gelöscht werden. Dabei stehen verschiedene Rechte im Raum – das persönliche Recht des Antragsstellenden und unternehmerische Freiheit bzw. Pressefreiheit auf der anderen Seite. -> Taz