Die Sammlung von Vorratsdaten hat eine lange Vorgeschichte. In Deutschland hat die Politik immer wieder versucht diese Praxis gesetzlich zu verankern. Auch wenn es “nur ” um Metadaten geht, es ist ein Eingriff in die individuellen Rechte der Kommunikation eines jeden. Nun hat der EuGH entschieden, dass die nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung den Datenschutzgesetzen der Europäischen Union unterliegen müssen. Im Falle von Deutschland bedeutet das einen Rückschlag für den Gesetzgeber und ein nötige Revision. Einen guten Überblick über die verfahrene Situation und wie wichtig dieses Urteil für die Grundrechte ist gibt die -> Netzpolitik.org v. 08.10.20
