Am Ende einer interessanten Woche legt das Bundesverfassungsgericht noch einen drauf: die Abfrage von Bestandsdaten ist unzulässig, beschied man im Rahmen einer Sammelklage, die rund 5800 Personen angestossen hatten. Geklagt wurde, weil man die persönlichen Freiheitsrechte durch die Abfrage gefährdet sah. Nun können also nicht mehr einfach Daten abgefragt werden nur weil man z.B. im selben Haus mit Verdächtigen wohnt, wie es bislang gängige Praxis beim BKA war. Und auch Informationskonzerne wie z.B. Apple können nicht mehr gezwungen werden Passwörter herauszugeben.
Mehr dazu hier: –> Spiegel.de -> Netzpolitik.org
Interessant : C´t sagt dazu maximal ein Etappensieg :-> Heise.de

