Privacy Shield und die Zukunft der Datenübertragung in die USA

Der EUGH hat auf langes Betreiben von Max Schrems (NOYB.eu) am 16. July endlich ein ziemlich klares Urteil zur Datenverarbeitung in den USA gefällt. Im Kern geht es um den Schutz der ausländischen Daten aus Europa vor dem Zugriff und der Weitergabe in Firmen und Behörden der USA. Die DSGVO hat hierzu eine eindeutige Pflicht zur Verantwortung für die anvertrauten Daten auf europäischem Niveau. Wenn diese Daten nicht über SDK, sog Standarddatenschutzklauseln, wie zum Beispiel beim Datenverkehr mit Drittstaaten wie Indien garantiert sind, geht ein Transfer nur mit einer eindeutigen Einwilligung des Datenbesitzenden. In diesem Fall muss aber mitgeteilt werden, was mit den Daten genau passiert und wer alles potenziell Einsicht haben könnte. Mehr Details zu den Folgen dieses Urteils bei -> Heise.de

Mehr dazu auch hier im Blog -> Meldung vom 16.July 2020