Der österreichische Datenschützer Max Schrems (NOYB) hat in einem jahrelangen Rechtsstreit einen Etappensieg errungen. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Facebook und andere US Firmen persönliche Daten der NutzerInnen in die USA weiterleiten dürfen. Nun hat der EUGH festgestellt, daß das Datenschutz Niveau des Privacy Shields die Daten nur unzureichend schützt und die irische Datenschutzbehörde tätig werden muss. Daß diese eher kleine Behörde wenig Interesse an einem Konflikt mit Facebook hatte liegt auf der Hand – Facebooks Europazentrale sitzt in Irland. -> Mehr dazu bei der Netzpolitik.org
