Es geht konkret um einen Überfall, bei dem die Polizei die gesammelten Gästedaten nutzte um Zeugen zu kontaktieren. Und wieder zeigt der Fall, dass vorhandene Daten Begehrlichkeiten zur zweckentfremdeten Nutzung wecken.
Natürlich ist es in diesem Fall schwer zu sagen, die Daten hätten nicht zur Aufklärung herangezogen werden sollen, aber man stelle sich nur mal vor man hätte dem Ehepartner erzählt man war ganz woanders und die Polizei ruft an….

